Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Wir verkaufen und liefern ausschließlich auf Basis der nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder unseren Bedingungen widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden können nur dann Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen uns und unseren Kunden werden, wenn solche externen bzw. andersartigen Bedingungen ausdrücklich von uns genehmigt werden. Im Zweifel gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (= Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen) durch die Entgegennahme der von uns an den Kunden gelieferten Ware als vereinbart. Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder ähnliches bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Vertragsabschluss

Unterbreitet der Kunde uns ein Angebot, kommt der Vertrag erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung oder, falls keine Auftragsbestätigung erfolgt, spätestens mit Zugang unserer Rechnung oder Anlieferung beim Kunden, wenn diese vorher erfolgt, zustande. Auf schriftlichen Wunsch erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung. Unsere Auftragsbestätigung bzw. Rechnung ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgeblich.

3. Lieferung


Die Lieferung erfolgt frei Haus und auf Gefahr des Kunden. Nach Gefahrübergabe haften wir weder für Verlust, Untergang noch für Beschädigung. Mehrkosten durch Versand, besondere Versandwünsche des Kunden trägt dieser selber. Teillieferungen sind zulässig. Wir sind verpflichtet, unter Berücksichtigung handelsüblicher Toleranzen hinsichtlich Art, Menge, Qualität und Verpackung Waren mittlerer Art und Güte zu liefern. Bei Sonderanfertigungen können Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% nicht beanstandet werden.

4. Lieferfristen

Fixtermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Liefertermine stets unverbindlich und setzten ungestörten Wareneingang voraus. Mögliche Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn wir bei gewerblichen Kunden die Ware innerhalb der Frist der Transportperson übergeben haben und von einer umgehenden Auslieferung ausgegangen wird. Höhere Gewalt, wie bspw. Arbeitskämpfe und unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse,  hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw., auch bei unseren Lieferwerken,  entbindet uns von der Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadensersatz hat.

5. Mustermaterial

Muster werden zum Selbstkostenpreis angefertigt und geliefert. Soweit nichts anderes vereinbart, bleiben von uns dem Käufer zur Verfügung gestellte Kollektionen und Muster unser Eigentum.

6. Preise

Unsere Preise sind Nettopreise in Euro ohne Umsatzsteuer. Soweit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen, gelten unsere Preise zum Tage der Lieferung. Dies gilt nicht, falls die Lieferung sich aus unserem Verschulden verzögert hat.

7. Zahlung

Die Zahlung ist sofort fällig. Bei Zahlungseingang binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto auf den reinen Warenwert gewährt. Dies gilt jedoch nicht, wenn bereits alte Rechnungen offen stehen. Bei verspäteter Zahlung sind Verzugszinsen in Höhe der von den Banken berechneten Zinsen zu entrichten. Das Recht weitere Verzugsschäden geltend zu machen, bleibt unberührt. Für außergewöhnliche Mahnungen wird eine Mahn- bzw. Schreibgebühr wie folgt vereinbart: 1.) Mahnung = 3,00 Euro, 2.) Mahnung = 12,00 Euro, 3.) Mahnung = 16,00 Euro. Bei erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers sind wir berechtigt Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Für den Fall, dass der Kunde bei uns noch Rechnungen in Höhe von wenigstens 2.000 Euro auszugleichen hat, sind wir zudem berechtigt, im Zusammenhang mit zukünftigen Warenlieferungen von dem Kunden die Vorlage eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit Vollstreckungsklausel und Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen gem. § 800 ZPO in Höhe des Warenwertes nebst Zinsen zuzüglich einer Kostenpauschale von 15% auf den Rechnungsbetrag zu verlangen.

Dem Auftragnehmer steht es frei, seine Leistungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen an den Käufer, einschließlich etwaiger weiterer Kosten und Zinsen des durch sie verbrieften Betrages, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo ermittelt und anerkannt worden ist. Der Verkäufer ist im Falle des sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalts gem. § 449 Abs. ll BGB berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht binnen einer Woche nach Kaufpreisfälligkeit zahlt. Unser Eigentum erlischt nicht durch Verarbeitung, Vermischung, Bearbeitung oder Verbindung. Der Kunde darf die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen, üblichen Geschäftsbetriebes verarbeiten, vermischen und veräußern. Der Käufer tritt alle Forderungen, die er durch Veräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erlangt, zur Sicherung an uns ab. Übersteigt die Sicherung die Verbindlichkeit des Käufers uns gegenüber um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückerstattung verpflichtet. Im Übrigen ist der Kunde, auf unser Verlangen eine Liste der insoweit an uns abgetretenen Forderungen nebst Bezeichnung der entsprechenden Empfänger der Waren bzw. aufgrund Vermischung oder Verarbeitung der Waren begünstigten Dritten innerhalb von 48 Stunden nach Aufforderungen zu übersenden. Je nach besonderer Absprache zieht der Kunde entweder an uns abgetretene Forderungen treuhänderisch ein oder verpflichtet sich zumindest zur Übernahme der abgetretenen Ansprüche entstehender Kosten. Werden unsere unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren von Dritten gepfändet, leistet der Kunde die eidesstattliche Versicherung, wird ein Vergleichsverfahren eingeleitet oder gegen den Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt, so ist der Kunde verpflichtet, uns sofort zu verständigen, um uns die Wahrung unserer Interessen zu ermöglichen.

9. Gewährleistung

Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der von uns vertriebenen Produkte sind freibleibend und unverbindlich. Sie befreien den Käufer nicht von einer Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit sowie von eigenen Prüfungen und Versuchen. Dies gilt insbesondere, wenn Verdünnung, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht vom selben Hersteller stammen, anderenfalls gilt die Zubereitung als genehmigt. Angaben in Prospekten, Werbeschriften, technischen Beschreibungen sowie Angaben über die chemische Zusammensetzung und den jeweiligen Anwendungsbereich der Ware usw. stammen, soweit nichts Anderes schriftlich festgehalten worden ist, von jeweiligen Hersteller der Ware. Für Angaben in Werbeschriften des Herstellers hinsichtlich der Beschaffung der Ware und deren gewöhnlichen (üblichen) Verwendungszwecke wird die Haftung auf den Haftungsrahmen des Warenherstellers begrenzt. Eine Haftung des Verkäufers hierfür entfällt, wenn der Verkäufer die Angaben des Herstellers in Werbematerial, Warenbeschreibungen oder sonstigen Veröffentlichung nicht kannte und auch nicht kennen musste. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich. Beanstandung wegen Sachmängel, Falschlieferung und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Bei einer berechtigten Beanstandung werden Fehlmengen nachgeliefert und wir im Übrigen nach unserer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Fall des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir dem Käufer das Recht auf Wandelung oder Minderung gewähren. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Haftung für Materialfehler ist im Übrigen auf den Haftungsumfang des Warenherstellers begrenzt.

10. Anwendbares Recht

Unsere Rechtsbeziehung zu Kunden, unabhängig von deren Nationalität oder Ort des Firmensitzes, unterliegt deutschem Recht.

11. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Ausschließlicher Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Firmensitz in Sehnde. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen  Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, wird als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart.

12. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Teile dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Regelung tritt umgehend eine wirksame Regelung ein, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am Nächsten kommt.